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12.07.2008


Lärmaktionsplan Erkner
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3
         Bundesimmissionsschutzgesetz zur Lärmaktionsplanung
   
Die Lebensqualität einer Stadt wird wesentlich von der Lärmsituation im Stadtgebiet und insbesondere in den Wohngebieten sowie den zentralen Aufenthaltbereichen beeinflusst. Dabei sind bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelastungen gesundheitsschädliche Wirkungen wahrscheinlich.
Diese können, beginnend bei Schlafstörungen, bis hin zu Herz- und Kreislaufproblem führen. Der Verkehrslärm, insbesondere der durch den KFZ-Verkehr verursachte, ist mit Abstand die wichtigste Lärmquelle im kommunalen Bereich und gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z.B. Abgas-, Staub- und Erschütterungsbelastungen, Verkehrsunsicherheit, Trennwirkung, Unwirtlichkeit städtischer Räume, usw.
Da auch in der Stadt Erkner Überlagerungen zwischen Verkehrsfunktionen und angrenzender Wohnbebauung existieren und von Seiten der  Europäischen Union (EU) die Erhebung der Betroffenheit der Bevölkerung sowie die Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten zur Lärmminderung vorgeschrieben ist, wird nun auf der Basis der Lärmkartierung des Landesumweltamtes Brandenburg ein Lärmaktionsplan erarbeitet.
(Kartierungsergebnisse zu finden unter: www.luis-bb.de
Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden die EU- Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), welche in den Jahren 2005 und 2006 im Deutschen Recht mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ verankert wurde sowie die Vorgaben des § 47 d BImSchG für die Erarbeitung des Maßnahmekonzeptes zur Lärmminderung.
Generell sieht die Richtlinie vor, die Lärmsituation an den Hauptverkehrsstraßen in zwei Zeitstufen zu erfassen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Dazu ist bis Sommer 2008 der Lärmaktionsplan für Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung über 16.000 KFZ/24h zu erarbeiten. Im Detail betrifft dies, entsprechend den Kartierungsergebnissen des Landesumweltamtes, die Friedrichstraße zwischen den Kreisverkehren Friedensplatz und Fürstenwalder Straße.
Für die darunter liegenden Straßen mit einer Verkehrsbelegung ab 8000 KFZ/24h hat dies in einer zweiten Bearbeitungsstufe bis Juni 2013 zu erfolgen.
Da die Stadt Erkner eine vorausschauende Stadtentwicklungsplanung verfolgt, wird die zweite Bearbeitungsstufe, also Straßen mit einer geringeren Belegung, die ins niedriger belegte Nebennetz übergehen (8000 KFZ/24h) vorgezogen und im Rahmen der aktuellen  Lärmaktionsplanung bereits mit betrachtet. Damit wird der Planungs- und insbesondere der Abstimmungsprozess einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit effektiver.
Diese Bearbeitungsmethode wird auch von Seiten des Landesumweltamtes empfohlen.
In diesem Sinne ist die Stadt Erkner auch beim integrierten Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan der Stadt Erkner vorgegangen, welcher im Jahr 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und nunmehr eine wesentliche Basis für die Lärmaktionsplanung bildet. (Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan zu finden unter: http://www.erkner.de/?id=238)
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes kommt der Information und der Beteiligung der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung zu.
  
Im Sinne einer frühzeitigen und permanenten Diskussion zur fachlichen Begleitung der Planung hat die Stadt Erkner seit Beginn im März 2008 eine Arbeitsgruppe-Lärm (Runder Tisch) ins Leben gerufen, die sich aus Vertretern der Verwaltung, Behörden, Institutionen und der Politik zusammensetzt. Gearbeitet wird dabei nach dem Prinzip „informieren, diskutieren, überarbeiten und fortschreiben“.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden in der 1. Arbeitsgruppensitzung und in der 1. Öffentlichkeitsveranstaltung am 29.04.2008 sowie im Internet und in der Presse ausreichend informiert.
  
Nach § 47d Abs. 3 BISchG ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Im Rahmen der durch die Stadt Erkner entsprechend des § 47d Abs. 1 BImSchG aktuell durchgeführten Lärmaktionsplanung erfolgt nun für die Dauer eines Monats  vom
  
                                    31.07.2008  bis einschließlich  01.09.2008
   
eine öffentliche Auslegung des Plandokumentes.
   
In dieser Zeit liegen die Planunterlagen einschließlich der rechtlichen Grundlagen im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8,  Ressort Bau und Liegenschaften, Ebene 2, Foyer im Altbau, während der Dienststunden für jeden Bürger zur Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zum Lärmaktionsplan bei der Stadtverwaltung Erkner abgegeben werden.
Parallel dazu werden die Berichtsunterlagen zum Lärmaktionsplan auf der städtischen Internetseite www.erkner.de im Unterpunkt Erkner kompakt / Aktuelles veröffentlicht.
Ihre Hinweise und Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung können Sie auch per Mail an webmaster(@)erkner.de oder per Post an die Stadtverwaltung Erkner, Geschäftsbereich Ordnung, Umwelt, Bau und Liegenschaften, Friedrichstraße 6-8, 15537 Erkner, richten.
   
Abschließend möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass am Dienstag, den 15.07.2008 um 18.30 Uhr im Rathaus Erkner, Bürgersaal, Friedrichstraße 6-8, 15537 Erkner, die zweite Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lärmaktionsplan stattfindet, zu der wieder alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden.
   
Erkner, den 02.07.2006
  
Kirsch       
Bürgermeister