Flaggenhissung aus Anlass des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrages
Am Freitag, den 22. Januar 2021, tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Atomwaffen sind ab jetzt völkerrechtlich geächtet und verboten.
Die Organisation Mayors for Peace, ein von Hiroshima geführtes, weltweites Städtebündnis mit rund 8000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrages. Erkner ist seit dem 1. Januar 2019 Mitglied dieser Nichtregierungs-Organisation. Als Zeichen ihrer Unterstützung für dieses besondere Ereignis hissen etliche deutsche Mitgliedsstädte am 22. Januar 2021 die Mayors for Peace Flagge, so auch Erkner. Denn Städte mit ihrer wichtigen Infrastruktur und einer hohen Bevölkerungszahl gelten nach wie vor als vorrangige Ziele im Falle eines nuklearen Angriffes.
Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen, am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Nach der am 24. Oktober 2020 erfolgten 50. Ratifizierungtritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft. Mit Stand vom 8. Januar 2021 haben ihn 51 Staaten ratifiziert, 86 unterzeichnet. Die Atommächte sind dem Vertrag nicht beigetreten. Auch Deutschland ist nicht dabei.
Bürgermeister Henryk Pilz sagt dazu: „Als Mitglied der Mayors for Peace begrüßen wir ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Er ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Atomwaffen. Denn die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal. Wir brauchen jetzt eine neue Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle. Eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten.“
Noch immer verfügen die Atommächte über schätzungsweise rund 13 400 Nuklearwaffen. Derzeit investieren die Nuklearwaffenstaaten massiv in die Modernisierung und Einsatzfähigkeit ihrer Atomwaffenarsenale. Vereinbarungen zur nuklearen Abrüstung – wie der INF-Vertrag -– wurden aufgekündigt, ohne dass ein Folgevertrag an seine Stelle getreten ist.