< Bürgerbüro mit geänderten Öffnungszeiten
17.05.2023 15:55 Alter: 202 days

Landkreis Oder-Spree sucht Immobilien zur Anmietung als Unterkünfte für Geflüchtete


Nach derzeitigem Stand muss sich der Landkreis Oder-Spree darauf einrichten, in diesem
Jahr weitere rund 1.650 Geflüchtete aufzunehmen. Die bislang vorhandenen Plätze in
Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen reichen dafür nicht aus.

Die Kreisverwaltung sucht daher kurz- und mittelfristig verfügbare Objekte und Grundstücke
im Landkreis Oder-Spree zur Anmietung und Nutzung als zentrale Einrichtungen zur
Unterbringung von Geflüchteten. In diesen Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnverbünden
erfolgt eine enge Begleitung durch Migrationssozialarbeiter. Angestrebt wird eine möglichst
ausgewogene Verteilung der Unterbringungskapazitäten im gesamten Kreisgebiet.

Benötigt werden zur Wohnunterbringung geeignete Immobilien. Hierbei kann es sich um
bebaubare, möglichst erschlossene Grundstücke, um gesamte Gebäude oder auch nur um
mehrere möglichst zusammenhängende Wohneinheiten handeln. In Betracht kommen
Liegenschaften mit einer Mindestfläche von 5.000 Quadratmetern sowie Objekte, die die
Schaffung von mindestens 20 Unterbringungsplätzen ermöglichen. Der Aufwand zur
Herstellung der Bezugsfertigkeit sollte möglichst gering sein. Die Ausstattung der Einrichtung
kann durch den Vermieter erfolgen. Es ist beabsichtigt, ein Mietverhältnis für einen Zeitraum
von zwei bis fünf Jahren zu begründen.

Ausführliche Informationen über das vom Landkreis Oder-Spree gestartete Interessen-
bekundungsverfahren zur Anmietung von Immobilien als Einrichtungen der vorläufigen
Unterbringung für zugewanderte Personen finden Interessenten auf der Webseite der
Kreisverwaltung unter www.l-os.de/fluechtlingsunterkuenfte-gesucht. Eigentümer von
geeigneten Immobilien können ihr Angebot mit dem dort hinterlegten Online-Formular oder
per E-Mail an unterbringung@l-os.de übersenden.