Aufruf zur Schulanmeldung 2012
für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2005 bis 30.09.2006 geboren wurden
Gemäß § 37 „Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg“ (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der zuletzt gültigen Fassung beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres gemäß § 51 Abs. 1 BbgSchulG in die Schule aufgenommen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 37 Abs. 1 BbgSchulG über die Aufnahme in die Schule.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Der Antrag ist an der zuständigen Grundschule zu stellen. Entsprechende Anträge sind durch pädagogische, psychologische und ärztliche Untersuchungsergebnisse zum Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes durch die Eltern zu belegen.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Auf der Grundlage des § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes und gemäß der „Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschulen in der Stadt Erkner“ (Schulbezirkssatzung) vom 19.12.2003 wird in der Stadt Erkner ein Schulbezirk gebildet, welcher das gesamte Gebiet der Stadt Erkner umfasst. Somit sind die schulpflichtig werdenden Kinder, deren Wohnung sich in der Stadt Erkner befindet, in der Löcknitz-Grundschule Erkner bei der Schulleitung anzumelden.
Anträge auf Zurückstellung gemäß § 51 Abs. 2 BgbSchulG sind bei der Anmeldung zu stellen. Im Jahr 2011 vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/2013:
Löcknitz-Grundschule Erkner (Haus 2), 15537 Erkner, Walter-Smolka-Straße 10,
in der Zeit vom 06.02. bis 08.02.2012:
am Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
am Dienstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Für die Anmeldung des künftigen Schulkindes ist gemäß Grundschulverordnung § 4 Abs. 1 die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsanalyse sind mitzubringen. Die Termine für die schulärztliche Untersuchung des Jugendärztlichen Dienstes des Landkreises Oder-Spree werden bei der Anmeldung mitgeteilt.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminabsprache möglich. Sollte eine Anmeldung während der genannten Zeiten aus wichtigem Grund nicht möglich sein, wird vorab um Rücksprache gebeten.
Löcknitz-Grundschule Erkner Telefon: 03362 43 96
Alle Kinder, deren Wohnung sich in der Stadt Erkner befindet, sind zuerst in der Löcknitz-Grundschule Erkner anzumelden. Anträge zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule sind bei der Anmeldung erhältlich.