Schöffen gesucht!
Für eine 5-jährige Amtszeit ab 01.01.2024 werden im ersten Halbjahr 2023 bundesweit Schöffen gesucht und gewählt, welche als ehrenamtliche Richter und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Im April werden dann Vorschlagslisten aufgestellt. Hierfür sind die Kommunen, beziehungsweise die Jugendhilfeausschüsse für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zuständig. Die Vorschlagslisten werden nach ihrer Bekanntmachung bei den Amtsgerichten vorgelegt. Die Wahlen finden zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2023 statt.
Sie können sich aber auch auf der Seite des Landes Brandenburg informieren: https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/justiz/gerichte/ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt/#
Freiwillige, welche sich der Aufgabe gewachsen fühlen, können Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Erkner bis zum 24.03.2023 einreichen. Berücksichtigung finden auch Personen, die von Dritten vorgeschlagen werden.
Landratswahl am 23. April 2023
Im April 2023 findet die nächste Landratswahl statt. Allgemeine Informationen zur Landratswahl finden Sie auf https://www.landkreis-oder-spree.de/Politik-Landkreis/Wahlen
Der Stichwahltermin ist für den 14. Mai 2023 geplant.
Beisitzer für Wahlvorstände gesucht
Die Stadt Erkner benötigt für die Wahltage Beisitzer in den Wahlvorständen. Wahlberechtigte Personen, die diese ehrenamtliche Aufgabe übernehmen möchten, können sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail (wahl@erkner.de) bei der Stadtverwaltung melden. Die Bereitschaftserklärung nimmt auch jedes Ressort entgegen.
Für ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten die Helfer ein Erfrischungsgeld.
Kontaktdaten der Wahlbehörde Stadt Erkner:
Frau Rusch, Wahlleiterin
Herr Haase, stellv. Wahlleiter
Stadt Erkner
Wahlbehörde
Friedrichstraße 6-8
15537 Erkner
E-Mail wahlen@erkner.de
Telefon 03362 795 201
Weitere Informationen:
Datenschutzhinweise für Wahlhelfer
Öffentliche Bekanntmachung über Auskunftserteilungen aus dem Melderegister in besonderen Fällen
Ein umfangreiches Informationsangebot sowie die aktuellen gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters für das Land Brandenburg: hhttps://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/
Online-Wahlschein
Die Stadt Erkner hält ein Online-Angebot zur Beantragung von Wahlscheinen bereit. Der Link zum Online-Formular ist:
https://www.wahlschein.de/12067124
In das leicht zu handhabende Formular sind von den in das Wählerverzeichnis der Stadt Erkner eingetragenen Wahlberechtigten alle geforderten Pflichtangaben einzugeben. Übernehmen sie die Daten und die verwendete Schreibweise von der ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung.