Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Amtliche Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aus Gründen der Anpassungspflicht gem. § 8 Abs. 3 BauGB

hier: FrühzeitigeBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf des

des geänderten Flächennutzungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung Erkner hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 mehrheitlich die Eröffnung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aufgrund der Anpassungspflicht an diverse Bebauungspläne sowie einer neuen städtebaulichen Ordnung von zwei Teilflächen beschlossen (Beschl.-Nr.: 7-19/598/22).

Der Beschluss zur Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Insgesamt umfasst der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans elf Teilbereiche, deren Lage bzw. Abgrenzungen kurz erläutert sind:

  1. Gewerbegebiet Berliner Straße
    Lage: Zum Wasserwerk, Berliner Straße, Dr.-Hans-Lebach-Straße
  2. Gesundheits-, Behörden- und Handelszentrum
    Lage: Ladestraße, Bahnhofstraße, Bahnhof
  3. Ernst-Thälmann-Straße Ost
    Lage: Beust-, Ernst-Thälmann-, Fürstenwalder Straße, Bahntrasse
  4. Am Schützenwäldchen/ Neu Zittauer Straße
    Lage: Rettungswache / Tankstelle Neu Zittauer Straße
  5. Jägerbude
    Lage: Jägerbude, Autobahn östlicher Berliner Ring, Spree
  6. Stadttor Süd
    Lage: Fangschleusenstraße, Löcknitz
  7. Am Reiherhorst
    Lage: Woltersdorfer Landstraße, Am Reiherhorst
  8. City Center Erkner
    Lage: Seestraße, Friedrichstraße, Fröbelstraße
  9. Quartier am Eichhörnchenweg
    Lage: Hohenbinder Weg, Eichhörnchenweg, Gerhart-Hauptmann-Straße
  10. Sportanlage Gerhart-Hauptmann-Straße
    Lage: Gerhart-Hauptmann-Straße, Friedhof, Bahntrasse
  11. Photovoltaikanlage Deponiefläche
    Lage: ehemalige Abfalldeponie, Oberförstereiweg

Anlass der Änderung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkner ist seit dem Jahre 2000 in Kraft und wurde seitdem im Rahmen von drei Änderungsverfahren in insgesamt zehn Teilbereichen geändert. Die Stadt Erkner hat in der Vergangenheit diverse Bebauungspläne aufgestellt, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurden und die zum damaligen Zeitpunkt von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgewichen sind. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist es möglich den Flächennutzungsplan erst nach Satzungsbeschluss der Bebauungspläne, die in dem genannten Verfahren aufgestellt wurden, anzupassen. Die Stadt Erkner hat sich daher dazu entschlossen die Bebauungsplanverfahren voranzutreiben, um die städtebaulichen Entwicklungsziele schnellstmöglich zu erreichen, und erst zeitlich nachgeordnet die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans vorzunehmen. Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig um weitere Bebauungspläne in Kraft setzen zu können. Des Weiteren beabsichtigt die Stadt Erkner den Flächennutzungsplan an zwei weiteren Teilflächen zu Gunsten einer neuen städtebaulichen Ordnung zu ändern.

Verfahren

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Zeitraum vom

20. März bis einschließlich 28. April 2023

In dieser Zeit liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8, Ressort Bau, Liegenschaften und Stadtplanung, Ebene 2, Foyer im Altbau, während der Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

Zeitgleich können folgende Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Erkner

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans können schriftlich an:

  • Stadt Erkner, Ressort Bau, Liegenschaften und Stadtplanung, Friedrichstraße 6-8, 15537 Erkner,
  • per E-Mail an bosse@erkner.de oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.