Die Gleichstellungsbeauftragte informiert:

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

KOSTENLOSE RUFNUMMER 08000 116 016
  
365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.
Weitere Informationen hier…

Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erkner

Die Beratungszeit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erkner findet aus organisatorischen Gründen nicht mehr im Frauen– und Familienzentrum statt.
Ratsuchende können sich zu den allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus an die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Herrmann, wenden.

Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung – auch ´Bildungsurlaub` genannt – ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt. Die Bildungsfreistellung ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz geregelt.
Weitere Infos hier... (PDF-Datei)

Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Ab dem 1. Mai 2014 tritt das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

Jede Schwangerschaftsberatungsstelle bietet während und nach der Schwangerschaft anonym Beratung, Hilfe und Unterstützung an.

Ein Anruf, der viel bewirkt" - unter diesem Motto ist am 31. August 2022 eine Öffentlichkeitskampagne gestartet, die zum Ziel hat, Hilfsangebote für Schwangere bekannter zu machen. Informationen und anonyme Beratung gibt es telefonisch unter der Nummer

0800 40 40 020 oder auch online.

Das Hilfetelefon soll für Frauen in Not ein erster Anlaufpunkt sein und ihnen den Weg zu den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen eröffnen. Weitere Informationen sind unter https://www.hilfetelefon-schwangere.de/ zu erhalten.

Weiterbildung Brandenburg

... informiert und berät zu beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg.
Mit der Weiterbildungsberatung helfen wir Bildungsinteressierten beim Finden passender Bildungsangebote.

Unser Suchportal hält 30.000 Bildungsangebote aus allen Bereichen für Sie bereit. Im Infoportal finden Sie u.a. Informationen zu Fördermöglichkeiten, Qualität in der Weiterbildung und Zukunftschancen in den Brandenburger Branchenkompetenzfeldern.
Wir beraten Sie gern!
Tel.: 0331 6002-378
Internet: www.weiterbildung-brandenburg.de
Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg – Investition in Ihre Zukunft

Familienpass Brandenburg

Der Familienpass Brandenburg 2020/2021 bietet rund 500 rabattierte Angebote aus den Bereichen Freizeit, Bildung, Sport und Spaß. Der Pass ist vom 25.06.2020 bis 23.06.2021 für die ganze Familie (mind. ein Erwachsener und ein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) gültig.
Ob Badespaß im Freizeitbad, spannende Museumsführung oder Action und Abenteuer im Naturpark – Erleben Sie mit dem Ausflugsplaner unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten. Passende Ausflugstipps und Veranstaltungen mit Rabatten bis zu 20% finden Sie im Familienpass Brandenburg.
Mehr erfahren Sie hier

Sozialticket Stadt Erkner

Informationen zum Sozialticket

Mit dem seit Juli 2005 geltenden Sozialticket gewährt die Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner Einwohnern*innen, die nachweislich Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II erhalten sowie nachweislich ausbildungsplatz- oder arbeitsplatzsuchende junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne Anspruch auf Leistungen von Sozialversicherungsträgern Ermäßigungen. Ziel ist es, die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in unserer Stadt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Die Inhaber des Sozialtickets sind berechtigt, Ermäßigungen beim Besuch städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen und nach städtischen Satzungen, soweit diese auf Vorschriften des SGB II und XII verweisen, in Anspruch zu nehmen.
Das Sozialticket gilt unter anderem:
-    im Gerhart-Hauptmann-Museum
-    im Heimatmuseum
-    in der Stadtbibliothek
-    zu den Veranstaltungen der Stadt
-    bei der Hundesteuer
-    bei Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt)
-    für den Besuch der Tafel, den Sozialen Mittagstisch und für die Möbelkammer  in den Räumlichkeiten der Gesellschaft für Arbeit und Soziales e.V.

Das Sozialticket wird kostenfrei im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Erkner, Friedrichstraße 6-8 ausgestellt. Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
-    Personalausweis oder Reisepass
-    Bescheid über Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II
-    Bescheid über Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter – SGB XII
Das Sozialticket ist eine freiwillige kommunale Leistung. Es ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Dokument zur Legitimation und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen Das brandenburgische Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familienministerin Diana Golze sagte am heutigen Internationalen Tag der Familie: „Jedes Kind sollte wenigstens einmal im Jahr einen Urlaub erleben können. Gerade für Kinder, die im Alltag wegen Geldmangels oft unter sozialer Ausgrenzung leiden müssen, ist eine Reise besonders wichtig. Auch sie sollen erleben und nach den Ferien ihren Freunden erzählen können, was Urlaub heißt. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam mit der Familie Neues entdecken - das wollen wir unterstützen.“ Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Berücksichtigt werden vor allem Familien in besonderen Belastungssituationen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss vor Reiseantritt beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Ferienzuschüsse gibt es in Brandenburg seit über 20 Jahren. Golze sagte: „Nicht alle können sich einen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Hier haben sich die Ferienzuschüsse bewährt, diesen Familien unkompliziert zu helfen.“ Der Urlaub kann zum Beispiel in Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Interessen und Bedürfnisse von Familien berücksichtigen, gemacht werden. Auch die Unterbringung in einem Wohnwagen oder Zelt ist förderfähig, Voraussetzung ist ein Miet- bzw. Stellplatznachweis. Nähere Informationen zu den bundesweit über 100 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden.
   
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus oder hier im Internet.

Fördermittel für berufsbegleitende Fortbildung

Für alle Weiterbildungen des Niederlausitzer Studieninstitutes (Lehrgänge und Seminare) können Fördermittel beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage www.studieninstitut-beeskow.de unter der Rubrik Entgelte/Fördermittel.
  
Insbesondere sei auf den Prämiengutschein verwiesen. Damit können 50 % der Fortbildungskosten (max. 500 €) erstattet werden. Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  
So haben Sie die Möglichkeit z. B. auch an den berufsbegleitenden Lehrgängen des NLSI teilzunehmen.
   
Das Studieninstitut bietet:
  
- den „Angestelltenlehrgang I“
  als Erstausbildung für die Verwaltung (vergleichbar Berufsausbildung
  Verwaltungsfachangestellte/r)
- den Lehrgang „Verwaltungsfachwirt/in“
  aufbauend auf den Angestelltenlehrgang I bzw. die Ausbildung zur/zum
  Verwaltungsfachangestellten
  
berufsbegleitend an. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine (zumindest zeitlich befristete) Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung.

Der Unterricht findet mittwochs und freitags von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr und samstags von 8:00 bis ca. 13:00 Uhr statt. Unterrichtsorte werden Beeskow und/oder Lübben sein.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Grönke unter Tel.: (03366) 5208-15. Weitere Informationen zu den Lehrgängen (inkl. Kosten) finden Sie auch auf der Homepage unter: www.studieninstitut-beeskow.de