Gesetze und Verordnungen

Für den Energiebereich gelten zahlreiche Gesetze und Verordnungen. Wer den genauen Wortlaut der Gesetze benötigt, kann unter http://www.gesetze-im-internet.de im Internet nachschlagen.

Hier folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der wichtigsten Energie-Gesetze:

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Anwendungsbereich: Strom- und Gasversorgung

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Grundsätze der Strom- und Gasversorgung. Dazu zählen insbesondere

  • die Entflechtung von Energieversorgung und Netzbetrieb
  • der diskriminierungsfreie Netzzugang
  • die allgemeine Anschlusspflicht
  • die Pflicht der Lieferer zur Grund- und Ersatzversorgung
  • die Pflicht zur Stromkennzeichnung.

Eng mit dem EnWG verbunden sind vier Verordnungen, die den Zugang zum Strom- bzw. Gasnetz und die Berechnungen der Entgelte für Strom und Gas regeln.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Anwendungsbereich: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Verbreitung und Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme, Bio-, Deponie- und Klärgas) zu fördern.

Das EEG wurde mehrfach novelliert mit dem Ziel, die Förderung für ausgereifte Technologien schrittweise zurückzufahren und so die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen allmählich in den

„normalen Strommarkt“ zu integrieren.

Seit dem 1.Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage, um Stromkunden von den stark gestiegenen Energiepreisen zu entlasten.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Anwendungsbereich: energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude

Im Gebäudeenergiegesetz wurden die früher geltende Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zusammengeführt. Hierdurch sind die Vorschriften für energetisches Bauen und Sanieren vereinheitlicht worden. Das Gesetz trat am 01.11.2020 in Kraft. Es regelt alles, was mit dem Energieverbrauch von Gebäuden zu tun hat. Ob Energieausweis, Vorschriften zur Dämmung und Sanierung, Austauschpflicht für alte Heizungen, die Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf oder Vorschriften zur Nutzung regenerativer Energien für Neubauten - das GEG ist für Eigentümer die entscheidende Gesetzesgrundlage für den Gebäudeenergiebereich.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Anwendungsbereich: Heizkostenabrechnung für Wohnungen (warme Betriebskosten)

Die Heizkostenverordnung regelt die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden auf die einzelnen Nutzer.

Folgende Kostenpositionen können demnach auf die Nutzer umgelegt werden:

  • Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Kosten der Wartung und Bedienung, Überwachung, Pflege, Prüfung, Reinigung und Einstellung der Anlage, Schornsteinfeger, Kosten der Mess- und Erfassungstechnik, Eichkosten, Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung, Kosten der Verbrauchsanalyse
  • Kosten der Wärmelieferung (wenn die Heizungsanlagen nicht vom Vermieter selbst betrieben werden, z.B. bei Fernwärmeversorgung)

Seit 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch informieren. Bis Ende 2026 sollen alle Messgeräte fernablesbar sein.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Anwendungsbereich: Gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung

Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versteht man die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom in Blockheizkraftwerken oder Brennstoffzellen. Hierdurch wird der eingesetzte Brennstoff im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom (im Kraftwerk) und Wärme (vor Ort beim Nutzer) besonders effizient ausgenutzt, da die Wärme aus der Stromproduktion nicht als Abwärme verloren geht.

Das KWK-Gesetz regelt die Förderung des Betriebs entsprechender Anlagen. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den mit KWK erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen.