Straßensondernutzung

Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Erkner.

Nach verkehrsrechtlichen Vorschriften sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu Verkehrszwecken gewidmet, d. h. Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr. Der Widmungszweck beinhaltet unter anderem nicht das Abstellen von Gegenständen.

Nach der Satzung der Stadt Erkner ist die Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen als Gemeingebrauch gestattet. Jede Nutzung, die über den Gemeingebrauch hinaus geht gilt als Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

Beispiele für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen:

  • das Werben für eine Veranstaltung mit Plakaten oder Aufstellern
  • das Abstellen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes oder von Fahrzeugen ohne Zulassung
  • die Aufstellung von Containern

Auf Antrag kann eine Erlaubnis zur Straßensondernutzung erteilt werden. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.