Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"
Städte und Gemeinden stehen vor immer neuen Aufgaben und Herausforderungen. Um diese besser bewältigen zu können, unterstützen Bund und Länder die Kommunen mit Programmen zur Städtebauförderung. Erklärtes Ziel ist es, nachhaltige städtebauliche Strukturen zu schaffen und Missstände zu beseitigen.
Aus „Aktive Stadtzentren“ werden „Lebendige Zentren"
Seit 2020 konzentriert sich die Städtebauförderung auf nur noch drei, statt vorher sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. Zukünftig orientiert sich die Förderung u.a. an den regional unterschiedlichen Bedarfen.
Kommunale Beschlüsse und Genehmigungen
Aus der Summe der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) beschriebenen Zentralen Vorhaben (ZV) und der sich daraus ergebenden Agenda für die beabsichtigte Entwicklung unserer Stadt Erkner bis 2025 wurde eine „Städtebauliche Zielplanung“ entwickelt.
Sie konkretisiert die Handlungsfelder und fokussiert die im INSEK enthaltenen - z.T. miteinander vernetzten - Einzelmaßnahmen in ihren inhaltlichen und finanziellen Ausmaßen. Insofern übernimmt die „Städtebauliche Zielplanung“ die Funktion eines Umsetzungspapiers für das INSEK Erkner 2025. Die hierin übergeordneten Ziele lauten:
- Nachhaltige Stärkung des südlichen Stadtraums als Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich
- Städtebauliche und funktionale Fortentwicklung des nördlichen Stadtzentrums (Bahnhofsumfeld)
- Räumliche und funktionale Verbindung der Teilstadtzentren (Friedrichstraße und Bahnhofsumfeld)
In der „Städtebaulichen Zielplanung“ werden darüber hinaus die Fördergebietskulisse sowie der Zentrale Versorgungsbereich (ZVB) dargestellt. Der ZVB verläuft entlang der Achse Friedrichstraße – Bahnhof.
Die „Städtebaulichen Zielplanung“ wie auch des ZVB wurden am 02.04.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschlossen.
Die Städtebauliche Zielplanung einschließlich ZVB und Gebietskulisse (Stand: 03/ 2019) finden Sie hier.
Im September 2019 wurde die Genehmigung zur Ausführung der ersten Maßnahmen durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) erteilt. Dies betrifft zunächst ein Gesamtpaket aus voruntersuchungstechnischen Studien, Konzepten und Gutachten. Weiterhin erfolgte die Genehmigung für die erste investive Maßnahme, die Umgestaltung des Kirchvorplatzes, der Anfang 2021 weitestgehend fertiggestellt wurde.
Ziel, Gegenstand und Förderung des Programms
In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten. Diese Bereiche sind meistens deckungsgleich mit den innerstädtischen Zentren, die u.a. hinsichtlich Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie eine wichtige Versorgungsfunktion für die Bevölkerung übernehmen.
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Mit dem Programm "Lebendige Zentren" werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.
Grundlage für städtebauliche Maßnahmen sind u.a. die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR).
An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel. Gefördert werden können Einzelvorhaben innerhalb einer definierten Gebietes und auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
Die Finanzhilfen können z. B. eingesetzt werden für:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
- Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung)
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzungen
- die Einrichtung eines Citymanagements, Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften
- die Umsetzung von Grün- und Freiräumen
- Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit
- die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern
Erkner bewirbt sich
Im Januar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Erkner 2025 (INSEK) als Leitfaden für die kommenden Jahre beschlossen und somit die erste Hürde für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm genommen.
Die Stadt Erkner hat sich daraufhin im Juni 2016 für das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadtzentren II“ (ASZ II)“ beworben und im Oktober 2016 den ersten Zuwendungsbescheid für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (städtebauliche Zielplanung) erhalten.
Das Zentrum der Stadt ist historisch und geographisch bedingt zweigeteilt in den Innenstadtbereich „Friedrichstraße“ und „Bahnhof/Bahnhofsumfeld“. Beide Räume weisen sich durch zentralörtliche Angebote aus und wurden bereits im INSEK als Handlungsschwerpunkte definiert.
Durch die Aufnahme in das ASZ II-Programm sollen diese Teilstadtzentren gestärkt, weiterentwickelt und enger miteinander verknüpft werden.
Hauptziele, abgeleitet aus dem INSEK, sind daher:
1. Nachhaltige Stärkung des südlichen Stadtzentrums (Friedrichstraße) als Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume
- Funktionale und qualitative Aufwertung des Einzelhandels
2. Städtebauliche und funktionale Fortentwicklung des nördlichen Stadtzentrums (Bahnhof/ Bahnhofsumfeld)
- Stärkung der Zentrumsfunktion und Erhöhung der Nutzungsvielfalt
- Sicherung und Stärkung der Verkehrsknotenfunktion
3. Räumliche und funktionale Verbindung der Teilstadtzentren Friedrichstraße und Bahnhof/ Bahnhofsumfeld sowie Vernetzung der Akteure
- Verbesserung der baulichen und funktionalen Verknüpfung
- Mitwirkung und Kooperation verschiedener privater und öffentlicher Akteure sowie der Bevölkerung vor Ort



Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger sowie lokaler Akteure sollen die im INSEK dargestellten Ziele und Maßnahmen konkretisiert, weiterentwickelt und schrittweise in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen zum Städtebauförderprogramm finden Sie hier. (https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Programme/LebendigeZentren/lebendigezentren_node.html)
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