Lärmschutz

Was ist Lärm(schutz)?

Lärm ist zu einem ständigen Begleiter in unserem Alltagsleben geworden. Ob Verkehrslärm durch Kraftfahrzeuge, Züge oder Flugzeuge, Industrie- und Gewerbelärm, der bellende Hund oder der Rasenmäher des Nachbarn oder Sport- und Freizeitveranstaltungen – Lärm ist manchmal nicht nur störend, sondern auch gesundheitsgefährdend.
   
Dauerhafter Lärm erzeugt körperlichen und seelischen Stress, der auf lange Sicht insbesondere das Herz-Kreislauf-System, das Immunsystem und die Psyche nachhaltig schädigen kann. Schlafstörungen, Bluthochdruck oder Tinnitus gehören mittlerweile zu den häufigsten Lärmfolgewirkungen.
   
Umso wichtiger ist es, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastungen und schädlichen Auswirkungen zu finden, um somit einen größtmöglichen Lärmschutz zu erreichen.
  
Auf europäischer und auf Bundesebene gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz, u. a.:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) sowie dessen nachgeordnete auf die einzelnen Lärmarten ausgerichtete Verordnungen wie z.B. 16. BImschV - Verkehrslärmschutzverordnung
  • EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/ EG)

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde den Mitgliedsstaaten ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben, die Lärmbelästigung, insbesondere in den Kommunen, zu reduzieren.

In einem mehrstufigen Verfahren (1. Stufe: 2007/2008, 2. Stufe: 2012/2013, 3. Stufe: 2017/2018 usw.) sind  verschiedene Maßnahmen vorgesehen:

  • Ausarbeitung strategischer Lärmkarten zur Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm.
  • Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen, mit denen Lärmprobleme erforderlichenfalls geregelt werden.
  • Information der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung und Aktionsplanung.
  • Übermittlung von Informationen aus den strategischen Lärmkarten und den Aktionsplänen an die Europäische Kommission als Grundlage für die Einführung weiterer Gemeinschaftsmaßnahmen.

(Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg)
   
Lärmkarten bilden demnach die Grundlage für die Information der Öffentlichkeit und zur Aufstellung von Aktionsplänen zur Lärmminderung. In Deutschland sind die Städte und Gemeinden verantwortlich für die Erstellung von Aktionsplänen zum Schutz vor Straßenlärm. Im Bereich Bahnlärm liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt. Für die Lärmaktionsplanung im Umfeld von Flughäfen gelten besondere Regelungen.
   
Weiterführende Informationen zum Thema Lärm und Lärmschutz finden Sie z. B. auf folgenden Internetseiten:
   
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Umweltbundesamt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)