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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Anmeldung & Ummeldung Wohnsitz

Beziehen Sie eine Wohnung in Erkner, so haben Sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug Zeit, sich im Bürgerbüro an- oder umzumelden. Haben Sie mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung, jede weitere Ihre Nebenwohnung.

Hinweis

Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist nicht erforderlich.

Zur An- oder Ummeldung Ihrer Wohnung ist es nötig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Bringen Sie bitte Folgendes zur Beantragung mit:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Personen)
  • alle Dokumente mitziehender Personen
  • Geburts- und / oder Eheurkunde aller mitziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht zur An- oder Ummeldung
  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei einem mitziehenden minderjährigen Kind) oder bei alleinigem Sorgerecht:
    • Negativbescheid vom Jugendamt oder
    • Sorgerechtsbeschluss oder
    • familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Personen unter 16 Jahren

Die An- oder Ummeldung von Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.

Im Ausland gemeldete Personen

Für Personen, die sonst im Ausland gemeldet und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Pflicht zur An- oder Ummeldung nach Ablauf von drei Monaten. Es sei denn es steht fest, dass die Personen sich länger im Inland aufhalten.

Pflegende I Betreuende mit Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ist für eine volljährige Person ein:e Pfleger:in oder ein:e Betreuer:in bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem:r die An- oder Ummeldung.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
(pdf / 0.18 MB)
Download

Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen verhindern möchten, dass persönliche Daten weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

Bei ausländischen Geburts- oder Eheurkunden ist eine Übersetzung erforderlich.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

Sprechzeiten

Montag

09:00 - 13:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag     

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

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