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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Befreiung Ausweispflicht

Sie können sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn

  1. für die Besorgung aller Ihrer Angelegenheiten ein:e Betreuer:in bestellt ist und / oder,
  2. Sie voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder Sie sich voraussichtlich auf Dauer wegen einer körperlichen Behinderung nicht oder nur in Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen können.

Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, so können Sie im Bürgerbüro einen Antrag auf Befreiung stellen. Außerdem muss der Personalausweis abgelaufen sein oder demnächst ablaufen.

Nutzen Sie für den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht bitte nachfolgende Formulare.

Beachten Sie dabei bitte, dass das Formular für Betreuer:innen direkt von dem:r Betreuer:in oder einer sonstigen bestellten Person auszufüllen und zu unterschreiben ist. Bei Antragstellung muss eine Kopie vom Betreuungsausweis, der Bestellung oder der Vollmacht beigefügt werden.

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
(pdf / 0.08 MB)
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht durch Bevollmächtigte
(pdf / 0.16 MB)
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Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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