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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Friedhof

Mit dem Tod eines Menschen stellen sich viele Fragen, unter anderem die, nach der Beisetzung. Jeder Mensch hat das Anrecht auf eine würdige Bestattung und ein angemessenes Gedenken. Das Brandenburgische Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene auf Friedhöfen zu bestatten sind. Es schreibt auch vor, wer der Pflicht zur Bestattung nachzukommen hat. Zu diesem Zweck unterhält die Stadt Erkner in der Gerhart-Hauptmann-Straße 39 einen Friedhof. 

Die Beisetzung eines Verstorbenen ist als Erd- oder Feuerbestattung möglich. Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt, bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert und dann die Totenasche in einer Urne beigesetzt. Auf dem Friedhof Erkner genießen alle Verstorbenen ungeachtet ihrer Bestattungsform 20 Jahre Ruhezeit. 

Der Friedhof Erkner hält verschiedene Grabarten für beide Bestattungsarten vor. Särge können in Wahlgräbern verschiedener Größen (ein- oder mehrstellig) oder Reihengräbern beigesetzt werden. Urnen können in Urnengräbern verschiedener Größen, einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage oder in Wahlgräbern beigesetzt werden. Je nach Größe und Aufwand ergeben sich verschiedene Gebühren für die Beisetzung.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das entsprechende Formular:

Antrag auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte der Stadt Erkner
(pdf / 0.08 MB)
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Antrag auf Übernahme des Nutzungsrechts an einer Grabstätte der Stadt Erkner
(pdf / 0.11 MB)
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Antrag auf Wiederverleihung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte der Stadt Erkner
(pdf / 0.09 MB)
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Verzicht auf das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte der Stadt Erkner
(pdf / 0.09 MB)
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Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte der Stadt Erkner
(pdf / 0.11 MB)
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Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der Beisetzungen und der sonstigen von der Friedhofsverwaltung erbrachten Leistungen. 

Für die Abschiedsnahme steht gegen eine Gebühr in Höhe von 159,00 € auf dem Friedhof eine Trauerhalle mit einer Kapazität von 50 Plätzen zur Verfügung.

Friedhofssatzung der Stadt Erkner
(pdf / 0.61 MB)
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Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Erkner
(pdf / 1.69 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
SB Friedhofsverwaltung I Hunde
Herr Menschel
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-133
Fax +49 3362 795-29 133
menschel@erkner.de

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