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Wahlhelfende

Für die Durchführung von Wahlen ist die im Ehrenamt ausgeführte Tätigkeit der Wahlhelfenden Grundvoraussetzung. Sie sorgen im Wahllokal für eine reibungslose und korrekte Abwicklung der Wahl und zählen nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr die im Wahllokal abgegebenen Stimmen aus.

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Tätigkeit im Wahlvorstand. Wollen Sie uns bei der nächsten Wahl unterstützen, dann melden Sie sich gern formlos schriftlich, per Mail oder telefonisch an oder nutzen Sie unsere Online-Anmeldung.

Online-Anmeldung

Erfrischungsgeld

Die Tätigkeit als Mitglied in einem Wahllokal ist ehrenamtlich und wird dementsprechend nicht vergütet. Jedoch erhält jedes Wahlvorstandsmitglied für den Einsatz ein Erfrischungsgeld.

Die Anmeldung kann formlos schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen. Gern können Sie auch unsere Online-Anmeldung nutzen.

Datenschutzinformationen Wahlhelfende
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Wahlvorstand

Der Wahlvorstand in einem Wahllokal setzt sich aus fünf bis neun Personen zusammen:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • ihrer oder seiner Stellvertretung
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
  • ihrer oder seiner Stellvertretung
  • ein bis fünf Beisitzerinnen und Beisitzer

Beschlussfähigkeit wird erreicht, wenn während der Wahlhandlung von 08:00 bis 18:00 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und die Schriftführerin oder der Schriftführer (oder ihre oder seine Stellvertretung). Für die Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Die Mindestzahl beträgt dann fünf Wahlvorstandsmitglieder.

Aufgaben des Wahlvorstands

Die Aufgaben des Wahlvorstands sind je nach Funktion abzugrenzen. Zur Übersichtlichkeit werden hier nur einige Beispiele benannt.

Wahlvorsteher:in

  • trägt die Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes
  • legt die Aufgaben für die einzelnen Wahlvorstandsmitglieder fest
  • beaufsichtigt die ordnungsgemäße Stimmabgabe im Wahllokal
  • meldet die im Wahlbezirk festgestellten Wahlergebnisse

Schriftführer:in

  • betreut das Wählerverzeichnis und prüft dabei die Wahlberechtigung der Wählenden und vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • füllt die Niederschrift und die Schnellmeldung aus

Beisitzer:innen

  • geben die Stimmzettel aus
  • prüfen die Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtung und Personaldokument)
  • zählen die Stimmzettel mit aus
  • unterstützen die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher bei der Beaufsichtigung der Wahlkabinen

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Wahlbehörde
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-0
Fax +49 3362 795-255
wahlen@erkner.de

Sprechzeiten

Montag

09:00 - 13:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag     

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 13:00 Uhr

Wahlleitung

Frau Rusch, Wahlleiterin

Herr Haase, stellv. Wahlleiter