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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Antrag auf Wohngeld

Das Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss, der Bürger:innen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten unterstützen und so ein angemessenes und familiengerechtes Leben ermöglichen soll.

Es wird zwischen zwei Leistungsarten unterschieden:

  1. Mietzuschuss für Mieter:innen
  2. Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer:innen

Ob und in welcher Höhe Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wir nehmen Ihren Antrag lediglich entgegen und übermitteln ihn an die Wohngeldstelle des Landkreises Oder-Spree. Über diesen Service hinausgehende Verpflichtungen bestehen unsererseits nicht. Daher sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme der Leistungen des Bürgerbüros alle relevanten Informationen (z. B. notwendige Unterlagen) bei der Wohngeldstelle einholen.

Die zur Beantragung von Wohngeld erforderlichen Nachweise sind umfangreich und abhängig vom Antrag und den darin gemachten Angaben. Bitte beachten Sie die Informationen auf den Internetseiten der Wohngeldstelle des Landkreises Oder-Spree.

Dort finden Sie auch alle notwendigen Formulare und können diese herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben inklusive aller Unterlagen direkt an die Wohngeldstelle des Landkreises schicken oder den kompletten Antrag bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro mitbringen. Wir haben hier eine kurze Übersicht für Sie:

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Antrag auf Lastenzuschuss
  • Antrag auf Weiterleistung
  • Wohngeldantrag für Heimbewohner
  • Wohngeldantrag für Bewohner einer besonderen Wohnform
  • Fragebogen zur Einkommensermittlung
  • Mietbescheinigung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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