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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Auskunftssperre

nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben das Recht auf Eintragung einer Auskunftssperre, wenn für Sie durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen auftreten könnte.
  
Die Auskunftssperre hat grundsätzlich nur Auswirkung auf Melderegisteranfragen von Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwaltsbüros u. ä. Behörden erhalten weiterhin Auskunft; sie werden jedoch auf das Vorhandensein einer Auskunftssperre hingewiesen.

online beantragen

Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Sie können aber auch das bereitgestellte Formular nutzen.

Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
(pdf / 0.14 MB)
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Die Auskunftssperre ist befristet auf zwei Jahre und muss dann erneut beantragt werden, sofern die Tatsachen, die zur Eintragung geführt haben, fortbestehen.

Der Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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