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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Übermittlungssperre

Sie wohnen in Erkner und wollen nicht, dass Ihre Daten weitergegeben werden? In diesem Fall können Sie eine Übermittlungssperre beantragen oder diese widerrufen, im Falle, dass Sie bereits eine beantragt haben.

Die Übermittlungssperre kann für folgende Bereiche beantragt werden:

  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
online beantragen

Sie können den Antrag bei uns persönlich abgeben oder uns per Post an folgende Adresse zusenden. Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie den unten für Sie bereitgestellten Antrag direkt mitbringen oder die Übermittlungssperre online beantragen.

Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister
(pdf / 0.14 MB)
Download

Die Übermittlungssperre ist bis auf Widerruf gültig und der Antrag auf Einrichtung oder Widerruf gebührenfrei.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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