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Gewerbeabmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigniederlassung aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig (innerhalb von 14 Tagen) mitteilen.

Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist eine Abmeldung der bisherigen Firma (bei gleichzeitiger neuer Anmeldung) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jede:r für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafter:in ist dabei anzeigepflichtig, beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (jede:r Geschäftsführende ist anzeigepflichtig, beispielsweise GmbH, AG, UG)

Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeabmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung, sofern Sie das Anmeldeformular vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt haben, alle erforderlichen Unterlagen vorliegen sowie keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Für eventuelle Rückfragen ist eine Telefonnummer und / oder eine E-Mail-Adresse anzugeben. Das Unterlassen der Anzeige zur Abmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Gewerbeanzeige online

Zur Abmeldung sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen.

Bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Identität

Bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person und des:r Bevollmächtigten

Bei juristischen Personen:

  • ausgefülltes Beiblatt zur Abmeldung bei mehreren Geschäftsführenden für jeden Geschäftsführenden
GewA 3 I Gewerbe-Abmeldung
nach § 14 GewO oder § 55c GewO
(pdf / 0.08 MB)
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Beiblatt bei mehreren Geschäftsführenden
(pdf / 0.06 MB)
Download

Die Verwaltungsgebühr wird gemäß § 1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft (MWGebO) in der zuletzt geltenden Fassung erhoben und beträgt für natürliche und juristische Personen 10,00 €.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

SB Gewerbe I Lärm
Frau Kalischer
Telefon +49 3362 795-125
Fax +49 3362 795-29 125
kalischer@erkner.de

SB Gewerbe I ruhender Verkehr
Herr Goy
Telefon +49 3362 795-132
Fax +49 3362 795-29 132
goy@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr