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Sondernutzung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. 

Sondernutzungen sind beispielsweise:

  • Plakate, Banner
  • Baustelleneinrichtung, wie etwa Baustofflagerung, Bauzäune, Container, Pachttoiletten (Dixi)
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller, Werbetafeln
  • Tische, Stühle
  • Fahrradständer oder Anhänger mit Werbung
  • Lagerung von Sperrmüll, Gelben Säcken (außer am Abholungstag)
  • Schaustellereinrichtungen bei Veranstaltungen
  • Verkaufswagen, Verkaufsstände

Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind. 

Soweit für eine Baustelle, Containeraufstellung, Veranstaltung oder ähnliche Sondernutzungen eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis nicht ein. In diesem Fall ist das Straßenverkehrsamt in Fürstenwalde zu kontaktieren:

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
Hegelstraße 23 A
15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon +49 3361 599-1361
strassenverkehrsamt@l-os.de
www.landkreis-oder-spree.de

Für Sondernutzungen ist der nachfolgende Antrag einzureichen. Unter anderem ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben sowie etwa Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung anzugeben.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es liegt im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf von zwei bis drei Wochen einzuplanen.

Antrag auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland der Stadt Erkner
(pdf / 0.15 MB)
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Einen Antrag zum Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung stellen Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Oder-Spree. Weitere Informationen sowie ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Erkner.

Beispielrechnungen:

Plakate0,75 € x 10 Tage x 20 Plakate= 150,00 €
Banner0,75 € x 10 Tage x 5 m²= 37,50 €
Informationsstand5,00 € x 1 Tag x 10 m²= 50,00 €

Übersteigen die Sondernutzungsgebühren einen Betrag von 32,10 €, fallen zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 32,10 € an.

Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Erkner
(pdf / 0.32 MB)
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Satzung der Stadt Erkner zur Erhebung von Verwaltungsgebühren
(pdf / 0.32 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
SB Sondernutzung I ruhender Verkehr
Frau Müller
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-127
Fax +49 3362 795-29 127
mueller@erkner.de

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