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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, die sich auf die Haltung von Hunden bezieht. Sie ist eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Maßgebend ist nicht der tatsächliche Aufenthalt eines Hundes, sondern der Ort des Haushalts in den er aufgenommen wird. Es zählt die Anzahl der Hunde pro Haushalt.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass alle Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg zusätzlich der Anzeigepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde und der dauerhaften Kennzeichnung mit einem Mikrochip-Transponder unterliegen. 

Das nachfolgende Formular kann persönlich im Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft oder postalisch abgegeben werden. Zur einfacheren Abwicklung können Sie wahlweise das SEPA-Basis-Lastschriftmandat beifügen.

Antrag zur An- oder Abmeldung eines Hundes gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Erkner
(pdf / 0.22 MB)
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SEPA-Basis-Lastschriftmandat
(pdf / 0.13 MB)
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Anzahl

Höhe

1. Hund60,00 € / Jahr
2. Hund90,00 € / Jahr
3. Hund & weitere105,00 € / Jahr / Hund
gefährlicher Hund300,00 € / Jahr / Hund

Hundersteuersatzung
Satzung der Stadt Erkner über die Erhebung einer Hundesteuer
(pdf / 1.56 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern 
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr