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© Stadt Erkner I Stefan Günther

Obdachlosenunterkunft

Die Obdachlosenunterkunft der Stadt Erkner befindet sich in der Flakenstraße 26 - 27 in 15537 Erkner. Betreiber der Obdachlosenunterkunft ist der Verein DRK-Kreisverband Märkisch-Oder-Havel-Spree e. V.

Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (Gefahr für Leib und Leben). Das Ordnungsamt ist gemäß § 13 Ordnungsbehördengesetz (OBG) für die Beseitigung der Obdachlosigkeit als eine Aufgabe der Gefahrenabwehr zuständig. Ein Eingriff der Ordnungsbehörde im Rahmen des § 13 OBG ist erst dann geboten, wenn der:die Obdachlose trotz ernsthafter Bemühungen aus eigenen Kräften nicht in der Lage ist, seine beziehungsweise ihre Obdachlosigkeit zu beseitigen. 

Durch das Ordnungsamt erfolgt dann die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Ein Mietverhältnis wird durch die Aufnahme in die Obdachlosenunterkunft nicht begründet. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Erkner erhoben.

Es wird grundsätzlich zwischen "freiwilliger" und "unfreiwilliger" Obdachlosigkeit unterschieden. Ein „freiwillig Obdachloser“ ist eine Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht und keinen Anspruch auf Unterbringung erhebt, weil er oder sie den Entschluss, „auf der Straße zu leben“ freiwillig gefasst hat.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Erkner
(pdf / 0.48 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
Ressortleiterin
Frau Wenzel
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-203
Fax +49 3362 795-29 203
wenzel@erkner.de

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