Erkner Logo
© Stadt Erkner

Lärm I private Veranstaltung

Lärmbelästigung

Ist zu erwarten, dass Lärm oberhalb zulässiger Immissionsrichtwerte entsteht und Dritte gestört werden (z. B. Nachbarn), ist es möglich auf Antrag Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zuzulassen. Dies betrifft insbesondere folgenden Lärm:

  • durch Veranstaltungen (z. B. Hochzeit, Geburtstagsfeier)
  • durch Gewerbeausübung
  • durch Baustellen während der Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen

Anträge sind zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung kann eine Bearbeitung gegebenenfalls nicht mehr erfolgen. 

Bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird stets zwischen den schutzwürdigen Belangen der Anwohner:innen und den Interessen der Antragstellenden Person sowie weiterer Betroffener abgewogen. Kommt es zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, können die Lärmauswirkungen durch Auflagen und Bedingungen auf ein für die Anwohner:innen zumutbares Maß begrenzt werden.

Der nachfolgende Antrag kann schriftlich per Post oder E-Mail gestellt werden. 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ggf. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
Antrag auf Ausnahmegenehmigung einer privaten Veranstaltung
(Benutzung von Tonträgern I Störung der Nachtruhe)
(pdf / 0.17 MB)
Download

Nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV), Tarifstelle 2.4.3 und 2.4.4 ist für eine Ausnahmegenehmigung

  • nach § 10 LImschG eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € bis 767,00 € und
  • nach § 11 LImschG eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € bis 102,00 €

zu erheben. Es handelt sich hierbei um Rahmengebühren.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
SB Gewerbe I Lärm
Frau Kalischer
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-125
Fax +49 3362 795-29 125
kalischer@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr