Erkner Logo
© Stadt Erkner I Stefan Günther

Sterbefallbeurkundung

Sterbefälle von Personen, welche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Erkner versterben, müssen dem Standesamt mündlich oder schriftlich, spätestens jedoch nach dem dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Anzeigende Personen können das beauftragte Bestattungsunternehmen sein oder Personen, etwa Angehörige, die vom Tod der verstorbenen Person wissen bzw. beim Versterben der Person zugegen waren.

Nach Vorlage der zwingend erforderlichen Unterlagen wird der Sterbefall beurkundet und in das entsprechende Register des Standesamts aufgenommen. Das Standesamt informiert abschließend verschiedene Behörden über den Tod der Person (wie etwa Gesundheitsamt, Finanzamt, Meldebehörde etc.).

In den meisten Fällen übermittelt die notwendigen Urkunden und Dokumente das beauftragte Bestattungsunternehmen, welches im Vorfeld dazu beauftragt und bevollmächtigt wurde. Sie leiten die Dokumente an das Standesamt weiter und erhalten zeitnah die entsprechenden Sterbeurkunden.

Bringen Sie bitte in jedem Falle Folgendes zur Beurkundung mit:

  • schriftliche Sterbefallanzeige, wenn nicht mündlich angezeigt wurde,
  • Totenschein,
  • aktuellen Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person,
  • Melderegisterauskunft, wenn die verstorbene Person nicht in Erkner gemeldet war,
  • Geburtsurkunde, wenn die verstorbene Person ledig war,
  • Ehe-Urkunde bei verheiraten Personen,
  • bei verwitwetem Familienstand zusätzlich zur Eheurkunde die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten,
  • bei geschiedenem Familienstand die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil, alternativ ein aktueller Auszug aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk.

Eine Sterbeurkunde kostet 15,00 €, jede weitere Urkunde 7,50 €.

Es ist auch möglich, mehrsprachige Auszüge aus dem Sterbeeintrag auszustellen. Hier staffeln sich die Gebühren genauso.

Sie erhalten zudem drei kostenfreie Sterbeurkunden (eine für den Bestatter und zwei für die Sozialversicherungen).

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Standesbeamtin
Frau Treger
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-114
standesamt@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren