Erkner Logo
© Adobe Stock I elenavolf

Vaterschaftsanerkennung

Möchten unverheiratete Eltern die Vaterschaft des gemeinsamen Kinds beurkunden lassen, sprechen am besten beide Elternteile bei uns vor. Sie können bereits innerhalb der bestehenden Schwangerschaft die Vaterschaft zum ungeborenen Kind beurkunden lassen.

Der Vater erklärt im Standesamt gegenüber dem Kind die Vaterschaft. Die Mutter des Kinds muss dieser Vaterschaftserklärung zustimmen. Beide Eltern können die Beurkundung und Zustimmung auch an unterschiedlichen Standorten vor einer Standesbeamtin aufgeben und zustimmen.

Hinweis

Alternativ können Sie die Vaterschaft auch bei einem Jugendamt oder vor einem Notar abgeben. Beim Jugendamt ist die Erklärung der Vaterschaft noch kostenlos. Ebenso können Sie beim Jugendamt die gemeinsame Sorge für das Kind erklären.

Bringen Sie bitte Folgendes zur Beurkundung mit:

  • aktuellen Personalausweis oder Reisepass beider Eltern,
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters I Alternativ dazu die beglaubigten Abschriften der Geburtenregister der Eltern,
  • bei Beurkundung nach Geburt: Geburtsurkunde des Kinds,
  • bei Menschen mit Migrationshintergrund: Aufenthaltstitel, Geburtsurkunden mit Übersetzung der Urkunden in die deutsche Sprache I alternativ mehrsprachige Auszüge aus den Geburtseinträgen.

Die Gebühr beträgt 30,00 €. Sie erhalten dafür drei beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennung für Ihre weitere Verwendung.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Standesbeamtin
Frau Treger
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-114
standesamt@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr