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Zahlungen I Kasse

Zahlungsverkehr

Die Stadtkasse ist für die zentrale Zahlungsabwicklung aller Einnahmen und Ausgaben der Stadt Erkner zuständig. Zur Abwicklung von ausstehenden Zahlungen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Überweisungen können Sie auf folgendes Girokonto der Stadt Erkner tätigen. Geben Sie dabei bitte unbedingt das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen oder die Buchungsstelle an.
 

 IBANDE04 1705 5050 2508 1601 67
 BIC der Sparkasse Oder-Spree     WELADED1LOS

 

Bareinzahlungen sind ausschließlich im Bürgerbüro Erkner zu den aktuellen Öffnungszeiten möglich. 

 

Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat empfiehlt sich bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen, wie Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer oder Pacht. Per Lastschrift können die Beträge so von Ihrem Konto abgebucht werden.

 

Die Stadt Erkner übernimmt für Sie

  • die Überwachung der Zahlungstermine
  • den Einzug der fälligen Beträge; Betragsänderungen werden dabei berücksichtigt.
 

Sie ersparen sich dadurch

  • das Ausfertigen von Überweisungsbelegen und die (ggf. kostenpflichtige) Änderung Ihres Dauerauftrags bei Ihrer Bank
  • Kosten aufgrund verspäteter Zahlung (u. a. Mahngebühren, Säumniszuschläge).
 

Falls Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, erteilen Sie uns auf unserem Formular ein SEPA-Lastschriftmandat und senden dieses, versehen mit Ihrer Unterschrift, an die Stadtkasse. Sie können dieses auch im Rathaus abgeben. Änderungen bezüglich Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend schriftlich mit.

Ihre Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren kann jederzeit widerrufen werden und ist somit völlig risikolos. Eine Abbuchung von einem Sparkonto ist leider nicht möglich.

Zur Einrichtung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats oder bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende zum Einzug notwendige Formular zusenden oder im Rathaus abgeben.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat
(pdf / 0.13 MB)
Download

Es fallen keine Gebühren an, jedoch gehen Stornogebühren der Bank bzw. Sparkasse für die Nichteinlösung einer Lastschrift (das heißt, wenn ein Konto erloschen ist, nicht die erforderliche Deckung aufweist, o. ä.), die von Ihnen zu vertreten sind, zu Ihren Lasten.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Zahlungsverkehr
Frau Henning-Schweizer
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-123
Fax +49 3362 795-29 123
henning-schweizer@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr

Leitung

Leiterin Stadtkasse
Frau Düsterhöft
Telefon +49 3362 795-129
Fax +49 3362 795-29 129
duesterhoeft@erkner.de