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Vollstreckung I Forderungen

Die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde ist es, die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg (VwVGBdg) beizutreiben.

Für die Beitreibung der eigenen Forderungen (Steuern, Bußgelder, Gebühren u. a.), Forderungen anderer Behörden im Wege des Amtshilfeersuchens sowie sonstiger Gläubiger wird in das bewegliche und unbewegliche Vermögen vollstreckt. Dazu zählt beispielsweise die Vermögensermittlung im Vorfeld, die Abnahme der Vermögensauskunft, die gütliche Einigung sowie die Wegnahme von Gegenständen (Kraftfahrtzeuge u. a.) oder die Pfändung von Giro- und Sparkonten sowie Arbeitslohn.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Forderungsmanagement
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-122
Fax +49 3362 795-29 122
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