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Öffentlichkeitsbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung 

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aus Gründen der Anpassungspflicht gem. § 8 Abs. 3 BauGB

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung Erkner hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 mehrheitlich die Eröffnung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aufgrund der Anpassungspflicht an diverse Bebauungspläne sowie einer neuen städtebaulichen Ordnung von zwei Teilflächen beschlossen (Beschl.-Nr.: 7-19/598/22).

Geltungsbereich

Insgesamt umfasste der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans elf Teilbereiche. Der nun bestehende Entwurf umfasst nur noch neun Teilbereiche. Im Zuge der Abwägung entfielen die Teilbereiche 5 und 6. Die übrigen sind in dem Übersichtsplan verortet und deren Lage bzw. Abgrenzungen kurz erläutert.

1.    Gewerbegebiet Berliner Straße
Lage: Zum Wasserwerk, Berliner Straße, Dr.-Hans-Lebach-Straße

2.    Gesundheits-, Behörden- und Handelszentrum
Lage: Ladestraße, Bahnhofstraße, Bahnhof

3.    Ernst-Thälmann-Straße Ost
Lage: Beust-, Ernst-Thälmann-, Fürstenwalder Straße, Bahntrasse

4.   Am Schützenwäldchen/ Neu Zittauer Straße
Lage: Rettungswache / Tankstelle Neu Zittauer Straße

5.    Jägerbude
entfällt

6.    Stadttor Süd
entfällt

7.    Am Reiherhorst
Lage: Woltersdorfer Landstraße, Am Reiherhorst

8.   City Center Erkner
Lage: Seestraße, Friedrichstraße, Fröbelstraße

9.   Quartier am Eichhörnchenweg
Lage: Hohenbinder Weg, Eichhörnchenweg, Gerhart-Hauptmann-Straße

10. Sportanlage Gerhart-Hauptmann-Straße
Lage: Gerhart-Hauptmann-Straße, Friedhof, Bahntrasse

11.  Photovoltaikanlage Deponiefläche
Lage: ehemalige Abfalldeponie, Oberförstereiweg

Anlass der Änderung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkner ist seit dem Jahre 2000 in Kraft und wurde seitdem im Rahmen von drei Änderungsverfahren in insgesamt zehn Teilbereichen geändert. Die Stadt Erkner hat in der Vergangenheit diverse Bebauungspläne aufgestellt, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurden und die zum damaligen Zeitpunkt von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgewichen sind. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist es möglich den Flächennutzungsplan erst nach Satzungsbeschluss der Bebauungspläne, die in dem genannten Verfahren aufgestellt wurden, anzupassen. Die Stadt Erkner hat sich daher dazu entschlossen die Bebauungsplanverfahren voranzutreiben, um die städtebaulichen Entwicklungsziele schnellstmöglich zu erreichen, und erst zeitlich nachgeordnet die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans vorzunehmen. Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig um weitere Bebauungspläne in Kraft setzen zu können. Des Weiteren beabsichtigt die Stadt Erkner den Flächennutzungsplan in zwei weiteren Bereichen zu Gunsten einer neuen städtebaulichen Ordnung zu ändern.

Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 20.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung Erkner hat In ihrer Sitzung vom 29.02.2024 über die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf beraten und beschlossen. Zudem wurde der um die zuvor beschlossenen Planänderungen modifizierte Vorentwurf zum Entwurf und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Entwurfsunterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen umweltbezogenen Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:

  • Landkreis Oder-Spree vom 13.06.2023
  • Landesamt für Umwelt vom 24.04.2023
  • Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 21.04.2023

Da es sich bei der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans fast ausschließlich um Anpassungen aus vergangenen Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB handelt, mussten keine erneuten Umweltprüfungen bzw. vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfungen durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurden jeweils die Grundzüge der betroffenen Umweltbelange zusammengefasst. Je nach Planungsanlass und -ziel sind nicht alle Schutzgüter in den jeweiligen Teilbereichen betroffen gewesen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Planbegründung einschließlich Umweltbelange

a)   Tiere und Pflanzen
Hinweise zu

  • Fledermäusen, verschiedenen Vogelarten
  • geschützten Pflanzenarten
  • Vegetationszusammensetzung

b)   Biotope
Hinweise zu

  • Beeinträchtigungen

c)    Boden
Hinweise zu

  • Wertigkeit und Schutzmaßnahmen

d)   Fläche
Hinweise zu

  • Flächenverlust und Flächenversiegelung

e)   Mensch und Gesundheit
Hinweise zu

  • Wohnumfeld, Erholungsfunktion
  • erhöhtes Verkehrsaufkommen, Lärm

f)    Natur und Landschaft
Hinweise zu

  • Eingriffe in Natur und Landschaft

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Zeitraum vom

08. April bis einschließlich 10. Mai 2024

In dieser Zeit liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8, Ressort Bauen und Stadtplanung, Ebene 2, Foyer im Altbau, während der Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

Zeitgleich können folgende Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Erkner

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans können schriftlich an:

  • Stadt Erkner, Ressort Bauen und Stadtplanung, Friedrichstraße 6-8, 15537 Erkner,
  • per E-Mail an bosse@erkner.de oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Planzeichnung
(pdf / 8.97 MB)
Download
Planbegründung
(pdf / 3.92 MB)
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Übersicht Teilbereiche
(pdf / 8.85 MB)
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umweltbezogene Stellungnahmen
(pdf / 5.93 MB)
Download
Amtliche Bekanntmachung
(pdf / 0.23 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
Teamleiterin Stadtplanung
Frau Stein
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de

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