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21.11.2025

Erkner treibt den Klimaschutz voran                               

Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wird ausgelegt

Die Stadt Erkner treibt den Klimaschutz aktiv voran: Gemeinsam mit der EWE NETZ GmbH hat sie einen Entwurf für die Kommunale Wärmeplanung erarbeiten lassen. Dieser zeigt erstmals auf, wie Erkner seine Wärmeversorgung bis 2045 klimafreundlich, bezahlbar und zukunftssicher gestalten kann. Der Plan wurde im Auftrag der Stadt durch EWE NETZ erstellt und folgt dem bundesweit einheitlichen Leitfaden Wärmeplanung.

Anlass und Ziele der Planung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Kommunen mit bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen. Das Gesetz regelt außerdem das Verfahren und die Inhalte der Wärmeplanung.

Die Stadt Erkner gehört zu den ersten Städten in Brandenburg, die diesen Prozess aktiv vorantreiben. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, konkrete Wege aufzuzeigen, wie Gebäude künftig mit erneuerbarer Energie beheizt werden können – etwa durch Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Abwärmenutzung oder neue Wärmenetze.

Die Planung soll dabei Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Investierende schaffen und so die Grundlage für eine klimafreundliche Stadtentwicklung legen.

Verfahren

In enger Zusammenarbeit mit der EWE NETZ GmbH entsteht derzeit der kommunale Wärmeplan für Erkner. Bereits am 23. Juli 2025 fand eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung zu den Zwischenergebnissen der Planung statt. Parallel dazu wurden wichtige Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Energieversorgung eingebunden. Ziel ist es, die Wärmeversorgung in Erkner Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen und damit die lokale Energiewende aktiv zu gestalten.

Der Entwurf zur Wärmeplanung zeigt auf, welche Potenziale zur energetischen Sanierung bestehen, wie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen genutzt werden können und welche Gebiete sich für Wärmenetze eignen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Fernwärmeversorgung, der Nutzung von Abwärme aus örtlichen Großanlagen und der Einbindung moderner Wärmepumpentechnologien.

Öffentliche Auslegung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 4 WPG erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Zeitraum vom 21. November bis einschließlich 21. Dezember 2025.

In dieser Zeit liegt der Entwurf im Rathaus der Stadt Erkner (Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner I Ebene 2 I Foyer) während der Öffnungszeiten des Rathauses für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

Zeitgleich können die Unterlagen ab dem 21. November 2025 auf der Website der Stadt Erkner unter www.erkner.de (Umwelt & Stadtentwicklung I Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Interessierten sowie Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf der kommunalen Wärmplanung können schriftlich oder zu Protokoll an:

  • Stadt Erkner I Fachbereich Bauen & Stadtplanung I Friedrichstraße 6 - 8 | 15537 Erkner,
  • per E-Mail an stein@erkner.de abgegeben werden.

Die Ergebnisse der Wärmeplanung entfalten keine rechtlich bindende Wirkung, sondern dienen als Entscheidungsgrundlage für eine klimafreundlich Weiterentwicklung der Wärmversorgung in Erkner. Sie bieten insbesondere Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, Investierende sowie der Verwaltung wertvolle Orientierung für zukünftige Maßnahmen und Investitionen in den Gebäudesektor.