Bebauungspläne
Aufgabe der Gemeinde ist es, durch "Bauleitplanung" die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde nach Maßgabe der Regelungen des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung ist somit das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung auf kommunaler Ebene. Sie erfolgt durch Bauleitpläne, das heißt Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten, dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan der Gemeinde heraus entwickelt wird und für Gebiete bzw. Grundstücke im Gemeindegebiet aufgestellt werden kann.
Mit dem Bebauungsplan wird die künftige Bebauung geregelt. Es werden u. a. die Nutzungsart, die Lage der Bebauung durch Baugrenzen und Baulinien und die Geschossigkeit festgelegt, aber auch Festsetzungen zur Bauweise und zu Grünflächen können getroffen werden. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und entfaltet somit eine rechtliche Wirkung für die Bürger:innen und Investor:innen.
Satzungsbeschluss: | 16.04.1999 |
In Kraft seit: | 07.10.1999 mit Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung |
A: Textliche Festsetzungen
B: Sonstige Darstellungen
C: Gestaltungsvorschriften
Satzungsbeschluss: | 06.12.2016 |
In Kraft seit: | 05.04.2017 mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses |
Satzungsbeschluss: | 30.06.2015 |
In Kraft seit: | 22.07.2015 mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses |
Textbebauungspläne
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