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Kommunale Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Kommunen mit bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen. Das Gesetz regelt außerdem das Verfahren und die Inhalte der Wärmeplanung.

Anlass und Ziel

Die Kommunale Wärmeplanung dient der strategischen und langfristigen Ausrichtung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Ziel ist es, eine klimaneutrale, sichere, wirtschaftliche und sozialverträgliche Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu entwickeln und vorzubereiten.

Gemeinsam mit der EWE NETZ GmbH hat die Stadt Erkner einen Kommunalen Wärmeplan erarbeiten lassen.

Vor dem Hintergrund der nationalen Klimaschutzziele sowie steigender Anforderungen an Energieeffizienz und Versorgungssicherheit stellt die Wärmeplanung ein zentrales Instrument zur Transformation der lokalen Wärmeversorgung dar.

Beschluss der kommunalen Wärmeplanung in Erkner Gem. § 23 Abs. 3 WPG

In enger Zusammenarbeit mit der EWE NETZ GmbH entsteht derzeit der kommunale Wärmeplan für Erkner. Bereits am 23. Juli 2025 fand eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung zu den Zwischenergebnissen der Planung statt. Parallel dazu wurden wichtige Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Energieversorgung eingebunden. Ziel ist es, die Wärmeversorgung in Erkner Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen und damit die lokale Energiewende aktiv zu gestalten.

Der Entwurf zur Wärmeplanung zeigt auf, welche Potenziale zur energetischen Sanierung bestehen, wie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen genutzt werden können und welche Gebiete sich für Wärmenetze eignen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Fernwärmeversorgung, der Nutzung von Abwärme aus örtlichen Großanlagen und der Einbindung moderner Wärmepumpentechnologien.

Verfahrensablauf sowie Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Kommunale Wärmeplanung wurde in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet. 
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses erfolgten:

  • eine Zwischenpräsentation der Analyse- und Zwischenergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 23. Juli 2025
  • die Beteiligung relevanter Akteure
  • die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 4 WPG erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Zeitraum vom 21. November bis einschließlich 21. Dezember 2025

Während der Offenlage bestand für jegliche Personen, sowie relevanten Akteure (u. a. Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft) die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Eingegangene Hinweise wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Wesentliche Inhalte

Die Kommunale Wärmeplanung umfasst insbesondere folgende Inhalte:

1. Bestandsanalyse

  • Erhebung und Auswertung des aktuellen Wärmebedarfs
  • Analyse der bestehenden Versorgungsstrukturen und Energieträger
  • Erfassung der Gebäude- und Infrastrukturstruktu

2. Potenzialanalyse

  • Identifikation von Energieeinsparpotenzialen
  • Ermittlung lokaler Potenziale erneuerbarer Energien (z. B. Geothermie, Umweltwärme, Solarthermie, Biomasse)
  • Prüfung von Abwärmepotenzialen

3. Zielszenario 2045

  • Entwicklung eines klimaneutralen Versorgungsszenarios
  • Definition geeigneter Wärmeversorgungsgebiete (z. B. Wärmenetzgebiete, dezentrale Versorgungsbereiche)

4. Umsetzungsstrategie und Maßnahmenkatalog

  • Priorisierung von Maßnahmen
  • Zeit- und Transformationspfade
  • Empfehlungen für weitere vertiefende Planungen und Kooperationsmodelle

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie begründet keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgungsart und entfaltet keine direkte Außenwirkung gegenüber Personen mit Gebäudeeigentum.

Die Ergebnisse der Wärmeplanung dienen vielmehr als Entscheidungsgrundlage für eine klimafreundlich Weiterentwicklung der Wärmversorgung in Erkner. Sie bieten insbesondere Betroffenen, Investierende sowie der Verwaltung wertvolle Orientierung für zukünftige Maßnahmen und Investitionen in den Gebäudesektor.

Ansprechpartnerin
Stadt Erkner
Frau Stein
Telefon +49 3362 795-184
stein@erkner.de

Kommunale Wärmeplanung | Abschlussbericht
(pdf | 6.22 MB)
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Abschlusspräsentation zur Kommunalen Wärmeplanung in Erkner
(pdf | 5.21 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Sachgebietsleitung Stadtplanung
Frau Stein
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner 

Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de

Termine nach Vereinbarung

Beratungsangebot

Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg zur Energieeinsparung, energetischen Sanierung, erneuerbare Energien und Fördermitteln. 

Sprechstunde

Monatlich an einem Dienstag im Monat von 14:00 - 18:00 Uhr I Rathaus Erkner I Raum 2.26 (Trauzimmer):

  • 13. Januar 2026
  • 10. Februar 2026
  • 10. März 2026
  • 7. April 2026
  • 19. Mai 2026
  • 2. Juni 2026
  • 7. Juli 2026
  • 15. September 2026
  • 13. Oktober 2026
  • 17. November 2026
  • 15. Dezember 2026

Bitte melden Sie sich telefonisch für die Energiesparberatung unter +49 331 98229995 (Montag - Freitag 09:00 - 18:00 Uhr)

Umsetzung

Zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erhielt die Stadt Erkner für den Zeitraum von Mai 2024 bis Februar 2028 eine Förderung über die Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in der Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ziel war es, mit der Unterstützung der lokalen Akteure und der Öffentlichkeit den für Erkner besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu finden. Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Das geförderte Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 67K27218 heißt „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Erkner“.

Es ist unabdingbar, dass eine kommunale Wärmeplanung entwickelt wird, die den vom Bundesgesetzgeber definierten gesetzlichen Anforderungen und der lokalen Situation der Stadt Erkner gerecht wird sowie bedarfsgerecht, praxistauglich und wirtschaftlich umsetzbar ist. Zudem soll sie eine möglichst hohe Planungssicherheit für Investitionen durch Privathaushalte und Unternehmen hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsoptionen schaffen.

Der Auftrag zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung und darin inbegriffen auch die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im November 2024 an den externen Dienstleister, die EWE Netz GmbH, vergeben. Die Fertigstellung erfolgte im 1. Quartal 2026. Der Kommunale Wärmeplan wurde am 26. Februar 2026 durch Stadtverordnetenversammlung Erkner beschlossen und im Amtsblatt 04 | 2026 vom 11.03.2026 der Stadt Erkner veröffentlicht.

Die mit der Kommunalen Wärmeplanung einhergehenden Maßnahmen werden nun Schritt für Schritt bearbeitet.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucher:innen ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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