Granatenfund in Erkner
Die Stadtverwaltung Erkner wurde kürzlich durch die Polizei über den Fund einer Granate informiert. Der Zustand und Fundort deuten darauf hin, dass der Gegenstand möglicherweise durch eine Magnetfisch-Aktion aus einem Gewässer geborgen und anschließend unbeaufsichtigt zurückgelassen wurde. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst, der umgehend durch die Polizei benachrichtigt wurde, konnte die Granate zeitnah sichern und fachgerecht entsorgen.
In diesem Zusammenhang erinnert die Stadtverwaltung Erkner daran, dass bei Verdacht auf Kampfmittelfunde unverzüglich die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei zu informieren ist. Die rechtliche Grundlage bildet § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel, nachzulesen unter: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_II_82_2018.pdf
Aus Gründen der Sicherheit für alle ist jede Person verpflichtet, entsprechende Funde zu melden – unabhängig vom Zustand des Fundes.
Zudem möchten wir auf die Gefahren des sogenannten Magnetfischens hinweisen: Auch wenn diese Aktivität in Deutschland nicht überall pauschal verboten ist, birgt sie erhebliche Risiken. Neben der Möglichkeit, auf gefährliche Kampfmittel zu stoßen, kann es zu Schäden an historischen Gewässerfundstücken (Bodendenkmälern), zu Beeinträchtigungen von Laichplätzen sowie zu Eingriffen in Naturschutzgebiete kommen. In Brandenburg kann Magnetfischen daher mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Achtsamkeit und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit möglichen Munitionsfunden.