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01.09.2025

Was gehört in den Altkleidercontainer – und was nicht?

Getrenntsammelpflicht für Alttextilien

Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Rahmen der Umsetzung der EU-Abfallrichtlinie eine gesetzlich vorgeschriebene Getrenntsammelpflicht für Alttextilien. Ziel ist es, die Wiederverwertung von Kleidung und Textilien zu fördern – ähnlich wie bei Glas, Papier oder Bioabfällen. Dennoch kommt es weiterhin zu Unsicherheiten bei der Frage, was genau in den Altkleidercontainer gehört und was nicht.

Das Kommunale Wirtschaftsunternehmen Entsorgung (KWU) stellt klar: In die Altkleidercontainer gehören ausschließlich noch tragbare Kleidung, paarweise gebündelte Schuhe sowie saubere Heimtextilien wie Bettwäsche und Handtücher. Diese sollten trocken und in einem verwendbaren Zustand sein. Stark verschmutzte, beschädigte oder nasse Textilien sowie Stoffreste und andere Abfälle gehören hingegen nicht in den Container, sondern müssen über die Restabfalltonne entsorgt werden.

Die Sammlung der Alttextilien im Landkreis Oder-Spree erfolgt in Kooperation mit dem DRK-Kreisverband Märkisch-Oder-Havel-Spree e. V. Die Stadt Erkner bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben zu halten, um eine sinnvolle und umweltgerechte Verwertung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung sowie eine Übersicht der Sammelstandorte befinden sich auf der Website des KWU unter: www.kwu-entsorgung.de