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Geburtenzuschuss

Babybegrüßungsgeld

Anlässlich der Geburt eines Kinds und für die Anschaffung der Erstausstattung Ihres Nachwuchses unterstützt Sie die Stadt Erkner mit einem Geburtenzuschuss in Höhe von 250,00 €. 

Hinweis

Mietenden bei der Wohnungsgesellschaft Erkner werden auf Antrag zwei Monatsnettokaltmieten erlassen. 

Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro, im Ressort 40 I Bildung & Soziales oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. Bei Mehrlingsgeburten kann der Zuschuss für alle Kinder auf einem Formular zusammen beantragt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Meldebescheinigung des Bürgerbüros,
  • Geburtsurkunde des Kinds, für das der Zuschuss beantragt wird,
  • bei Erhalt von nachfolgenden Leistungen bitte unbedingt eine vollständige Kopie des jeweiligen aktuellen Bescheids beifügen:
    • Grundsicherung für Arbeitssuche nach SGB II,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder
    • Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen der Stadt Erkner anlässlich der Geburt eines Kindes
(pdf / 0.16 MB)
Download

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2004.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 40 I Bildung & Soziales
SB Soziales I Senioren I Vereinsförderung
Frau Herrmann
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-154
Fax +49 3362 795-29 154
herrmann@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

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Donnerstag     

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