Aufruf zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027
Gemäß § 37 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der zuletzt gültigen Fassung beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 51 und in Verbindung mit § 37 Abs. 1 BbgSchulG über die Aufnahme in die Schule.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Der Antrag ist an der zuständigen Grundschule zu stellen. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Auf der Grundlage des § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes und gemäß der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschulen in der Stadt Erkner (Schulbezirkssatzung) vom 19.12.2003 wird in der Stadt Erkner ein Schulbezirk gebildet, welcher das gesamte Gebiet der Stadt Erkner umfasst. Somit sind die schulpflichtig werdenden Kinder, deren Hauptwohnsitz sich in der Stadt Erkner befindet, in der Löcknitz-Grundschule Erkner bei der Schulleitung anzumelden. Anträge auf Zurückstellung gemäß § 51 Abs. 2 BgbSchulG sind bei der Anmeldung zu stellen. Kinder die im Jahr 2025 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.
Online-Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027: für die Löcknitz-Grundschule Erkner, 15537 Erkner, Friedrichstraße 25
Alle Eltern erhalten Anfang November dazu einen Elternbrief, wo alle dafür nötigen Informationen und Zugänge enthalten sind. Alle Kinder, deren Hauptwohnsitz sich in der Stadt Erkner befindet, sind zuerst in der Löcknitz-Grundschule Erkner anzumelden. Anträge zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule sind bei der Anmeldung erhältlich.
Persönliche Vorstellung des Kindes: Die persönliche Vorstellung des Kindes und die Abgabe der für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen erfolgt vom 08.12. bis 10.12.2025.
Termine und Zeitfenster werden hierzu gesondert online über einen QR-Code vereinbart.
Anmeldungen für einen Platz im Hort sind ab 08.12.2025 per E-Mail möglich: kita-koboldland@drk-mohs.de.
gez. Wolter
Stellvertreter des Bürgermeisters
