Geburtenzuschuss
Anlässlich der Geburt eines Kinds und für die Anschaffung der Erstausstattung Ihres Nachwuchses unterstützt Sie die Stadt Erkner mit einem Geburtenzuschuss in Höhe von 250,00 €.
Hinweis
Mietenden bei der Wohnungsgesellschaft Erkner werden auf Antrag zwei Monatsnettokaltmieten erlassen.
Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro, im Ressort 40 I Bildung & Soziales oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. Bei Mehrlingsgeburten kann der Zuschuss für alle Kinder auf einem Formular zusammen beantragt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Meldebescheinigung des Bürgerbüros
- Geburtsurkunde des Kinds, für das der Zuschuss beantragt wird
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2004.
Kontakt
Stadt Erkner
Sachgebietsleitung Bildung & Soziales
Frau Warmuth
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-204
Fax +49 3362 795-29 204
warmuth@erkner.de
Termine nach Vereinbarung