Hundesteuer
Die Stadt erhebt eine Hundesteuer für das Halten von Hunden. Maßgeblich ist der Wohnsitz der Halterin oder des Halters, also der Haushalt, in den der Hund aufgenommen wird – unabhängig davon, wo sich der Hund tatsächlich aufhält. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass jeder Hund unabhängig von der steuerlichen Anmeldung auch beim Ordnungsamt angemeldet werden muss. Finden Sie hier weiterführende Informationen zur Hundehalterverordnung.
Sie können Ihren Hund bequem online über den Chatbot auf dieser Seite an- oder abmelden. Alle notwendigen Angaben werden dort schnell und unkompliziert übermittelt. Dadurch kann eine doppelte Datenerfassung für die Hundesteuer und die Anmeldung der Hundehaltung gemäß Hundehalterverordnung vermieden werden.
Wenn Sie die Anmeldung oder Abmeldung nicht digital über den Chatbot vornehmen möchten, können Sie das Formular auch auf dem klassischen Weg einreichen – ausgefüllt und unterschrieben per Post, persönlich oder per E-Mail.
Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung können Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen. Bitte setzen Sie für die Hundesteuer das Kreuz bei wiederkehrende Zahlungen sowie bei Hundesteuer. Soll auch die einmalige Gebühr für die Hundeanmeldung gemäß Hundehalterverordnung per Lastschrift eingezogen werden, setzen Sie zusätzlich das Kreuz bei einmalige Zahlungen sowie bei Sonstiges und tragen dort „Hundegebühr (HundehV)“ ein.
Anzahl | Höhe |
| 1. Hund | 60,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 90,00 € / Jahr |
| 3. Hund & weitere | 105,00 € / Jahr / Hund |
| gefährlicher Hund | 300,00 € / Jahr / Hund |
Kontakt
Stadt Erkner
Steuern
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de
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