Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, die sich auf die Haltung von Hunden bezieht. Sie ist eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Maßgebend ist nicht der tatsächliche Aufenthalt eines Hundes, sondern der Ort des Haushalts in den er aufgenommen wird. Es zählt die Anzahl der Hunde pro Haushalt.
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zur Hundehalterverordnung.
Das nachfolgende Formular kann persönlich oder postalisch abgegeben werden. Zur einfacheren Abwicklung können Sie wahlweise das SEPA-Basis-Lastschriftmandat beifügen.
Antrag zur An- oder Abmeldung eines Hundes gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Erkner
(pdf | 0.13 MB)
DownloadAnzahl | Höhe |
1. Hund | 60,00 € / Jahr |
2. Hund | 90,00 € / Jahr |
3. Hund & weitere | 105,00 € / Jahr / Hund |
gefährlicher Hund | 300,00 € / Jahr / Hund |
Hundesteuersatzung
Satzung der Stadt Erkner über die Erhebung einer Hundesteuer
(pdf | 1.65 MB)
DownloadDatenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten
Datenschutzhinweis Steuern
(pdf | 0.25 MB)
DownloadKontakt
Stadt Erkner
Steuern
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de
Termine nach Vereinbarung