Rundfunkbeitrag
Mit ihren Programmen haben die Rundfunkanstalten den gesetzlichen Auftrag, täglich möglichst viele Menschen mit Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Dabei wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie die Landesrundfunkanstalten auf Basis eines solidarischen Modells durch den Rundfunkbeitrag finanziert.
Folgende Online-Services werden u. a. auf den Internetseiten des Beitragservices angeboten:
- Wohnung an- / abmelden
- Nebenwohnung anmelden / befreien
- Änderung zum Beitragskonto
- Befreiung / Ermäßigung beantragen bzw. Wegfall der Voraussetzungen melden
- Abmeldung für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen
Quelle: www.rundfunkbeitrag.de
Die Anträge zur An- oder Abmeldung, zur Änderung sowie zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bekommen Sie im Bürgerbüro. Eine Übermittlung der ausgefüllten Anträge an den Beitragsservice erfolgt jedoch nicht.
Je nach Service und der zu erfüllenden Voraussetzungen sind die zu erbringenden Nachweise unterschiedlich. Für genauere Informationen lesen Sie bitte die Hinweise auf den Internetseiten des Beitragsservices. Hier stehen Ihnen alle Anträge zum Download zur Verfügung. Einige davon können sie auch direkt online ausfüllen.
Die Anträge sind gebührenfrei.
Kontakt
Stadt Erkner
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de
Sprechzeiten
| Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |



