16.02.2026

Vereinfachter Umtausch von Führerscheinen

Information des Landkreises Oder-Spree

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Papier- oder Scheckkarten-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ob und wann ein Führerschein umgetauscht werden muss, richtet sich nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden oder nach dem Erteilungsdatum des Führerscheins. Detaillierte Informationen zu Fristen und Ablaufdaten stellt der Landkreis auf seiner Internetseite bereit: www.landkreis-oder-spree.de

Der Landkreis Oder-Spree hat sein bisheriges Serviceangebot nun erweitert: statt persönlich im Bürgeramt (weiterführende Informationen zum Ablauf sind hier zu finden), können die Anträge auch per Post eingereicht oder in die Briefkästen des Landkreises eingeworfen werden. Dieser befindet sich in Erkner in der Ladestraße 1 (EDEKA Center). 

Folgende Dokumente sind dafür notwendig:

  • Antrag auf Umtausch eines deutschen Führerscheins
  • Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
  • der vorhandene Führerschein im Original (keine Kopie)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht digital)

Nach der Bearbeitung des Antrags wird eine Bestätigung versendet, wenn sich der Führerschein im Druck befindet. Diese gilt als Ersatznachweis, falls der Führerschein in dem Zeitraum vorgezeigt werden muss. Nach der Fertigstellung erfolgt der Direktversand des neuen Dokuments per Post. 

Ziel der Umtauschaktion ist, die Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu machen. Dies soll gewährleistet werden durch die zukünftige regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und Personendaten, denn das neue Führerscheindokument muss zukünftig alle 15 Jahre verlängert werden. Bei der Beantragung ist keine neue Prüfung oder eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Wird dem Pflichtumtausch nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nachgekommen, ist ein Verwarnungsgeld fällig.