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Einschulungszuschuss

Zuckertütengeld

Für schulpflichtig werdende Kinder, die am Tag der Einschulung mit Hauptwohnsitz in Erkner gemeldet sind, kann eine einmalige Zuwendung zur Beschaffung von Schul- und Lernmaterial beantragt werden.

Das sogenannte Zuckertütengeld wird je schulpflichtig werdendem Kind auf 100,00 € festgesetzt. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Beginn des jeweiligen Schuljahrs zu stellen.

Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro, im Ressort 40 I Bildung & Soziales oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. 

Antrag auf Einschulungszuschuss
Antrag auf eine einmalige Zuwendung zur Beschaffung von Schul- und Lernmaterial für schulpflichtig werdende Kinder, die am Tag der Einschulung mit Hauptwohnsitz in Erkner gemeldet sind
(pdf | 0.27 MB)
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Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Erkner vom 08.12.2022

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 40 I Bildung & Soziales
SB Schulen I Kindertagesstätten
Frau Haschke
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-142
Fax +49 3362 795-29 142
haschke@erkner.de

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