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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer die auf Grundbesitz erhoben wird, das heißt auf Grundstücke und ihre Gebäude. Wird ein Objekt innerhalb eines Jahres verkauft, so ist die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres von dem bisherigen Eigentümer oder der bisherigen Eigentümerin zu leisten.

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessebetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Der Grundsteuermessbetrag wird anhand des Werts des Grundbesitzes durch das Finanzamt festgelegt. Der Grundlagenbescheid ist für den Folgebescheid verbindlich, daher sind Rechtsbehelfe oder Anträge zum Grundsteuermessbetrag an das zuständige Finanzamt zu richten.

Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B 

ab 01.01.2026 in Erkner

Zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2026 die Herabsetzung der Hebesätze in der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 neu beschlossen. Zukünftig liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) bei 160 % und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) bei 250 %.

Aufgrund der Grundsteuerreform geht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden ab dem 01.01.2025 die Besteuerung der Nutzerin oder des Nutzers auf die Eigentümerin oder den Eigentümer über und somit entfällt für Nutzende von Garagen, Kleingärten, Bungalows und ähnlichem die Steuerpflicht. Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt automatisch mit Erwerb des Grundbesitzes. Nach Bearbeitung im zuständigen Finanzamt ergehen die Bescheide durch die Stadt Erkner. Entsprechende Unterlagen werden Ihnen postalisch zugesandt. 

Bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende, zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat zusenden.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat 
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Die aktuellen Hebesätze betragen:

  1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 160 v. H.
  2. für Grundstücke (Grundsteuer B) 250 v. H.

Haushaltssatzung 2025
Haushaltssatzung der Stadt Erkner für das Haushaltsjahr 2025
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Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten
Datenschutzhinweis Steuern
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Kontakt

Stadt Erkner
Steuern 
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Telefon +49 3362 795-124
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