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Kostenbeteiligung

an der Kita- und Schulspeisung

Der Elternanteil für das zu entrichtende Essensgeld in der Stadt Erkner ist in der entsprechenden Satzung festgelegt und liegt pro Mittagessenportion aktuell bei 1,38 € für Krippenkinder, 1,52 € für Kindergartenkinder und 2,16 € für Schulkinder. Für Eltern mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern übernimmt die Stadt Erkner die Kosten für das Mittagessen in der Kita, im Hort und in der Grundschule. Eltern, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen, aber keine Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, können einen Antrag bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Sozialamt des Landkreises stellen. Die Kostenbeteiligung gilt nicht für die Mittagsspeisung in den weiterführenden Schulen, da hier der Landkreis und nicht die Stadt Erkner der Träger ist.

Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro oder Sachgebiet Bildung & Soziales sowie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. 

Dem Antrag sind als aktuelle Kopie beizufügen:

  • Kopien der Geburtsurkunden
  • bzw. bei Kindern ab dem 17. Lebensjahr der Nachweis der Unterhaltsberechtigung
Antrag auf Erlass der Kostenbeteiliung der Eltern an der Kita- und Schulspeisung
(pdf | 0.13 MB)
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Satzung über die Kostenbeteiligung bei der Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Erkner
(pdf | 1.33 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Schulen I Kindertagesstätten
Frau Haschke
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-142
Fax +49 3362 795-29 142
haschke@erkner.de

Termine nach Vereinbarung