Kostenübernahme
Gemäß Kitagesetz des Landes Brandenburgs haben Eltern den Anspruch auf das Wunsch- und Wahlrecht zur Betreuung ihrer Kinder. Sie wollen beispielsweise nach einem Umzug den Kita- oder Krippenplatz behalten, suchen ein besonderes Angebotsprofil oder benötigen aufgrund von Arbeitszeiten eine Einrichtung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Die Kostenübernahme für eine Betreuung außerhalb des Wohnortes bei der Stadt Erkner lässt sich mit einer kurzen Begründung beantragen.
Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro oder Sachgebiet Bildung & Soziales sowie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden.
Dem Antrag sind als aktuelle Kopie beizufügen:
- Feststellungsbescheid über den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (bei einer Betreuung von mehr als 4 bzw. 6 Stunden)
Kontakt
Stadt Erkner
Schulen I Kindertagesstätten
Frau Haschke
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-142
Fax +49 3362 795-29 142
haschke@erkner.de
Termine nach Vereinbarung



